Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietvertragsbedingungen
Artikel 1
Während der Mietdauer trägt der Mieter alle Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des/der Fahrräder(s) und/oder anderer gemieteter Artikel, wie z. B. Unterbringung und Reifenreparaturen.
Etwaige Transportkosten des/der Fahrräder(s) und/oder anderer gemieteter Artikel gehen zu Lasten des Mieters.
Artikel 2
Reparaturen am/am Fahrrad/Fahrrädern und/oder anderen gemieteten Artikeln ohne Zustimmung des Vermieters gehen zu Lasten des Mieters.
Artikel 3
Der Mieter haftet für Schäden durch Verlust von mitgelieferten Dokumenten, wie z. B. Versicherungsnachweisen oder etwaigen Grenzdokumenten.
Artikel 4
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass für das/die Fahrrad/Fahrräder und/oder andere gemietete Artikel keine zusätzlichen Versicherungen abgeschlossen wurden. Eventuell gewünschte Versicherungen müssen vom Mieter selbst und auf eigene Kosten abgeschlossen werden. Ein Diebstahl erfolgt somit auf eigenes Risiko.
Artikel 5
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am/am Fahrrad/Fahrrädern mit Zubehör und/oder anderen gemieteten Artikeln entstehen, sowie für daraus resultierende Folgeschäden, unabhängig davon, ob den Mieter ein Verschulden trifft und ob dies durch höhere Gewalt geschieht.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen von Mitfahrern, Nutzern oder Dritten frei, für die der Vermieter gesetzlich haftbar gemacht werden könnte und die durch die Haftpflichtversicherung des Vermieters nicht gedeckt sind.
Der Mieter stellt den Vermieter von allen Bußgeldern, Strafzahlungen und Verwaltungsstrafen usw. frei, die dem Vermieter wegen während der Mietdauer begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten des Mieters und/oder Fahrers und/oder Mitfahrers auferlegt werden. Für solche Bußgelder, Strafzahlungen und Verwaltungsstrafen übernimmt der Mieter im Verhältnis zum Vermieter und, soweit möglich, auch extern das volle Risiko sowie die vollständige Verantwortung und Haftung.
Die Absätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass die vom Vermieter geschuldeten Beträge auf einen Defekt am/am Fahrrad/Fahrrädern zurückzuführen sind, der bereits zu Beginn der Mietdauer bestanden hat.
Artikel 6
Im Falle von Schäden, Verlust oder Diebstahl—unabhängig davon, ob diese durch Verschulden des Mieters und/oder Fahrers entstanden sind—bezüglich des/der Fahrräder(s), eines dazugehörigen Dokuments und/oder eines anderen damit verbundenen Gegenstands oder gegenüber Dritten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen und dies schriftlich zu bestätigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen des Vermieters zu befolgen und, wenn möglich, die Polizei eine offizielle Anzeige aufnehmen zu lassen. Bei Unterlassung der Benachrichtigung und bei Nichtbefolgung der Anweisungen haftet der Mieter für eventuelle Schäden, die dem Vermieter durch dieses Versäumnis entstehen.
Artikel 7
Für eventuelle Kosten und/oder Schäden, die dem Mieter, dem Fahrer des/der Fahrräder(s) oder Mitfahrern infolge von Schäden, Mängeln, Verlust oder Diebstahl des/der Fahrräder(s) und Zubehörs oder durch Schäden an Dritten entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Artikel 8
Wenn das/die Fahrrad/Fahrräder und/oder andere gemietete Artikel tageweise vermietet sind, wird eine neue Tagesmiete berechnet, wenn das/die Fahrrad/Fahrräder und/oder andere gemietete Artikel nicht bis zum Abend vor Ladenschluss (18:00 Uhr/20:00 Uhr) an den Vermieter zurückgegeben werden. Wird das/die Fahrrad/Fahrräder und/oder andere gemietete Artikel länger als vereinbart genutzt, wird die Miete automatisch verlängert, und die Bestimmungen dieses Mietvertrags bleiben in Kraft, solange die vereinbarte maximale Verlängerungsdauer nicht überschritten wird.
Artikel 9
Bei Rückgabe des/der Fahrräder(s) und/oder anderer gemieteter Artikel in demselben Zustand wie bei Mietbeginn wird die Kaution an den Mieter zurückerstattet. Wurde die Kaution in bar hinterlegt, wird sie direkt in bar zurückerstattet. Wurde die Kaution per Banküberweisung bezahlt, erfolgt die Rücküberweisung innerhalb von 3 Werktagen auf das Konto des Mieters.
Artikel 10
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag jederzeit ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, wenn nach seiner Auffassung das/die Fahrrad/Fahrräder vom Mieter nicht sorgfältig genutzt werden.
Hinweis:
Bei einer Panne können Sie uns jederzeit kontaktieren. Auf der Insel Walcheren können wir Sie in der Regel abholen oder ein Ersatzfahrrad bereitstellen. Außerhalb von Walcheren ist dies nicht möglich.